Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der CytoCare GmbH, Traungasse 14-16, 1030 Wien („CytoCare“) und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, CytoCare stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Leistungsbeschreibung

CytoCare erbringt Dienstleistungen im Bereich der Leukapherese, der Verarbeitung und Kryokonservierung von Zellprodukten sowie des Versands biologischer Materialien. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung (Angebot/Auftragsbestätigung).

 

3. Vertragsschluss

Angebote von CytoCare sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von CytoCare oder durch die Erbringung der Leistung zustande. Der Kunde ist an seine Bestellung für die Dauer von 14 Tagen gebunden.

 

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist CytoCare berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

 

5. Lieferung und Versand

Liefertermine werden individuell vereinbart und sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. CytoCare bemüht sich, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die auf höhere Gewalt, Spenderverfügbarkeit oder andere von CytoCare nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern nicht anders vereinbart. CytoCare wählt die geeignete Versandart unter Berücksichtigung der Produktanforderungen (insbesondere Temperaturbedingungen).

 

6. Produktspezifikationen und Gewährleistung

CytoCare gewährleistet, dass die gelieferten Zellprodukte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Da es sich um biologische Materialien handelt, sind natürliche Schwankungen möglich. CytoCare gibt keine Garantie für die Eignung der Produkte für einen bestimmten Verwendungszweck des Kunden.

Mängelanzeigen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, schriftlich an CytoCare zu richten. Bei berechtigten Mängelrügen liefert CytoCare nach Wahl Ersatz oder erstattet den Kaufpreis.

 

7. Haftung

CytoCare haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aus der Weiterverwendung der Produkte ist ausgeschlossen.

 

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von CytoCare und im Einklang mit der DSGVO.

 

9. Geistiges Eigentum

Alle Rechte an Verfahren, Protokollen und Know-how von CytoCare verbleiben bei CytoCare. Der Kunde erwirbt ausschließlich Eigentum an den physisch gelieferten Zellprodukten.

 

10. Stornierung

Eine Stornierung von Bestellungen ist nur bis 72 Stunden vor dem geplanten Spendetermin kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung kann CytoCare eine Aufwandsentschädigung von bis zu 50 % des Auftragswertes berechnen.

 

11. Höhere Gewalt

CytoCare haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle aufgrund höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks oder Lieferengpässe bei Verbrauchsmaterialien.

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, Österreich.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Stand: Januar 2024